„Eine Schule wird nicht per Dekret und „von oben“ eine Schule, die Bildung auf den Kinderrechten gründet, sondern dann, wenn Lehrer, Eltern und Kinder damit anfangen, das Bekenntnis zu den Kinderrechten in Analysen der Aufgaben und der Arbeit der Schule umzusetzen und auf dieser Grundlage Vorhaben planen. Entscheidend ist, dass diese Vorhaben nicht als Zusatztätigkeiten am Rande des Schulgeschehens angesehen werden, die von freiwillig Engagierten mit übrig gebliebenen Mitteln betrieben werden, sondern zum Curriculum und Profil der Schule gehören“. (Lothar Krappmann)