Die drei Aspekte umfassen die Wissens‑, Einstellungs- und Handlungsebene in Bildungsinstitutionen.
Das Lernen über Kinderrechte zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zentraler menschenrechtlicher Verträge, insbesondere der UN-KRK.
Das Lernen durch Kinderrechte zielt auf die Etablierung umfassender Beteiligungsformate in formalen und non-formalen Bildungskontexten.
Das Lernen für Kinderrechte zielt auf Handlungs- und Kommunikationskompetenz im lokalen und globalen Raum.