Kinderrechtsbildung
im Kontext
benachbarter Konzepte

Kinderrechtsbildung hat viele Übereinstimmungen und Überschneidungen zu benachbarten Disziplinen. Es ist jedoch bemerkenswert, dass diesen Disziplinen oft die explizite menschenrechtliche/kinderrechtliche Anbindung fehlt. Dieser Sachverhalt wird auch vom Deutschen Institut für Menschenrechte bemängelt. Es fordert daher eine menschenrechtliche Anbindung dieser Disziplinen „(…) damit Unrecht als solches erkannt und benannt werden kann. Es macht einen Unterschied, ob ich aufgrund eines eher diffusen Ungerechtigkeitsgefühls um etwas bitte – zum Beispiel um Teilhabe – oder ob ich es einfordere, weil es „mein gutes Recht“ ist. Dieser rechtebasierte Ansatz im Unterschied zu moralischen Appellen ist eine wichtige Basis für den Empowerment-Prozess“
Kinderrechte und SDG’s
Die Nachhaltigen Entwicklungsziele sind untrennbar mit den Kinderrechten verknüpft. Neben meist offensichtlichen Zusammenhängen beispielsweise im Bereich Gesundheit, Bildung oder Schutz vor Gewalt, haben Kinderrechte eine direkte Relevanz für die Erreichung der SDG’s – nicht nur für jene, die explizit Kinder ansprechen.
Lektion 5 von 6

Jedes Entwicklungsziel steht im direkten Zusammenhang mit konkreten Verpflichtungen der UN-KRK und umgekehrt.
Deshalb können für Sie folgende Fragen für eine Entwicklung zur Kinderrechtsschule hilfreich sein:
Erwerben Schüler*innen an unserer Schule systematisch Wissen und Fähigkeiten die eine nachhaltige Entwicklung fördern?
Über welche Strategien/Lehrpläne verfügt die Schule, damit die Schüler*innen sich als Weltbürger*innen begreifen und so den globalen Herausforderungen stellen?