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KICKOFF

Der Kin­der­rechts­an­satz

Kin­der­rechts­bil­dung
im Kon­text
benach­bar­ter Kon­zep­te

Kin­der­rechts­bil­dung hat vie­le Über­ein­stim­mun­gen und Über­schnei­dun­gen zu benach­bar­ten Dis­zi­pli­nen. Es ist jedoch bemer­kens­wert, dass die­sen Dis­zi­pli­nen oft die expli­zi­te menschenrechtliche/kinderrechtliche Anbin­dung fehlt. Die­ser Sach­ver­halt wird auch vom Deut­schen Insti­tut für Men­schen­rech­te bemän­gelt. Es for­dert daher eine men­schen­recht­li­che Anbin­dung die­ser Dis­zi­pli­nen „(…) damit Unrecht als sol­ches erkannt und benannt wer­den kann. Es macht einen Unter­schied, ob ich auf­grund eines eher dif­fu­sen Unge­rech­tig­keits­ge­fühls um etwas bit­te – zum Bei­spiel um Teil­ha­be – oder ob ich es ein­for­de­re, weil es „mein gutes Recht“ ist. Die­ser rech­te­ba­sier­te Ansatz im Unter­schied zu mora­li­schen Appel­len ist eine wich­ti­ge Basis für den Empower­ment-Pro­zess“

Kin­der­rech­te und SDG’s

Die Nach­hal­ti­gen Ent­wick­lungs­zie­le sind untrenn­bar mit den Kin­der­rech­ten ver­knüpft. Neben meist offen­sicht­li­chen Zusam­men­hän­gen bei­spiels­wei­se im Bereich Gesund­heit, Bil­dung oder Schutz vor Gewalt, haben Kin­der­rech­te eine direk­te Rele­vanz für die Errei­chung der SDG’s – nicht nur für jene, die expli­zit Kin­der anspre­chen.

Lek­ti­on 5 von 6

Jedes Ent­wick­lungs­ziel steht im direk­ten Zusam­men­hang mit kon­kre­ten Ver­pflich­tun­gen der UN-KRK und umge­kehrt.

Des­halb kön­nen für Sie fol­gen­de Fra­gen für eine Ent­wick­lung zur Kin­der­rechts­schu­le hilf­reich sein:

Erwer­ben Schüler*innen an unse­rer Schu­le sys­te­ma­tisch Wis­sen und Fähig­kei­ten die eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung för­dern?

Über wel­che Strategien/Lehrpläne ver­fügt die Schu­le, damit die Schüler*innen sich als Weltbürger*innen begrei­fen und so den glo­ba­len Her­aus­for­de­run­gen stel­len?