Partizipation + Schulentwicklung =
partizipative Schulentwicklung
Artikel 12 UN-KRK fordert, dass Schülerinnen und Schüler in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört und ihre Meinung gebührend berücksichtigt wird. Diese Forderung weist über die Etablierung singuläre Beteiligungsprojekte weit hinaus, sie reklamiert das Recht auf „Alltagspartizipation“ und meint damit Teilhabe auf Organisations‑, Unterrichts- und Personalebene. Die Institution Schule, als ein Lebens- und Bildungsort wird selbst zum Resonanzkörper gelebter Teilhabe.
Die Entwicklung zur Kinderrechteschule ist ein auf die Rechte der Kinder bezogener Mainstreamingprozess (das sog. childrens rights mainstreaming). Geeignete Formate sind Kinderrechte-Audits und ein Monitoring. Ausbaufähig sind auch partizipative Elemente, auf deliberativer und kollaborativer Ebene und die Öffnung zum Gemeinwesen.




Lektion 1 von 5
Gut zu wissen: Sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zum Zusammenhang zw. Partizipation und Lernen.
3 zentrale menschliche Bedürfnisse motivieren das Lernen und Handeln des Einzelnen und wirken sich positiv auf die Qualität aus.
- Streben nach Autonomie
- Bedürfnis nach sozialer Anerkennung und Eingebundenheit
- Antrieb zur Wirksamkeit
(Selbstbestimmungstheorie der Motivation nach Deci/Reyan 1994)
Partizipation verlangt:
- Eine Klärung der Mitentscheidungsrechte der Kinder
- Die Einführung verlässlicher Beteiligungsgremien
- Die Gestaltung respektvoller Beziehungen zwischen den Beteiligten
Deshalb können für Sie folgende Fragen für eine Entwicklung zur Kinderrechteschule hilfreich sein:
Welche partizipativen Formate haben wir schon an unserer Schule, die über die schulgesetzlich vorgesehenen Formate hinausgehen?
Zu welchen aktuellen Schulentwicklungsthemen sollten die Schüler*innen unbedingt angehört werden?