Partizipative Schulentwicklung
Partizipation von Schüler*innen braucht eine Befähigung zur Entscheidungsfindung. Deshalb müssen Lehr- und Pädagogische Fachkräfte den Schüler*innen alle erforderlichen Hilfen zukommen lassen, damit diese sich ein Urteil bilden können. Sie müssen sie ermutigen ihre Meinung zu äußern und sie befähigen, sich mit anderen darüber auseinander zu setzen. Grundsätzlich gilt, dass Schüler*innen für Partizipation keine Voraussetzungen in Form von Kompetenzen, mitbringen müssen, sie eignen sich diese im Prozess der Partizipation an.
Beispiele für Beteiligungsrechte in der Schule
Neben formaler Beteiligung (Klassen- und Schulsprecherwahl) ist Beteiligung in Unterrichts- und Schulgestaltung kaum angekommen. Folgende Bereiche müssen deshalb fokussiert werden.
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Lektion 2 von 5
Das Recht auf Partizipation umfasst die Kategorien „gewähren“ und „befähigen”.
Deshalb können für Sie folgende Fragen für eine Entwicklung zur Kinderrechteschule hilfreich sein:
Welche Unterrichtsinhalte und Formate sind geeignet, um Schüler*innen in diesem Sinne zur Partizipation zu befähigen

