Schulentwicklung
Die Kinderrechtskonvention hat eine andere Schule im Sinn als die, die die Erwachsenen allgemeinhin vor Augen haben. Natürlich sind Schulen heute vielgestaltig und es ist kaum möglich zu verallgemeinern. UNICEF hat einige Anstrengung darauf verwandt, eine kinderrechtgerechte Schule zu entwerfen. UNICEF hat diese Schule eine child-friendly school genannt, eine nur bedingt treffende Bezeichnung, weil es nicht um Freundlichkeit, als einen moralischen Appell geht, sondern um Rechte. Denn:
diese Schulen leben und arbeiten auf der Basis der Rechte, die Kindern zustehen.
- Schulleitung als Ansprechpartner KR Entwicklung
- Einrichten einer KR-Steuergruppe
- Vorhandenen Strukturen nutzen, neue schaffen…
- Ressourcen bereitstellen
- KR-Aus- und Fortbildung
- Weitergabe im Kollegium/Austausch-Diskussionsforen schaffen
- Kooperationen im lokalen Umfeld/Öffnung in den Sozialraum
- Nutzen mehrsprachiger Ressourcen
- Einbindung/Beteiligung von Erziehungsberechtigten /Eltern
- Kooperation über Fächer- und Jahrgangsgrenzen
- Kinderrechtsbildung im Regelunterricht
- Einbezug der Lebenswelten aller Kinder
- Austausch und Weitergabe von KR Materialien
Lektion 3 von 5
Gut zu wissen:
Sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zum Zusammenhang zw. Partizipation und Lernen.
3 zentrale menschliche Bedürfnisse motivieren das Lernen und Handeln des Einzelnen und wirken sich positiv auf die Qualität aus.
- Streben nach Autonomie
- Bedürfnis nach sozialer Anerkennung und Eingebundenheit
- Antrieb zur Wirksamkeit
(Selbstbestimmungstheorie der Motivation nach Deci/Reyan 1994)
Die Vermittlung von Kinderrechtewissen ist eine curriculare Querschnittsaufgabe.
Deshalb können für Sie folgende Fragen für eine Entwicklung zur Kinderrechtsschule hilfreich sein:
Welche spezifischen Unterrichtsinhalte Ihres Faches lassen sich explizit an die Kinderrechte anbinden?
Wie lässt sich Kinderrechtewissen in Ihrem Unterrichtsfach grundsätzlich vermitteln?