Schüleraudit
Kennzeichen einer rechtebasierten Schulentwicklung („rights based approach“) ist die dauerhafte Einbindung aller Schüler*innen in den Entwicklungsprozess. „Nicht für – sondern mit den Schüler*innen“ werden Entwicklungsziele identifiziert. Ausgangspunkt ist eine wiederkehrende Befragung der Schüler*innen entlang der Grundprinzipien der UN-KRK: dem Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2), dem Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), der Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls (best interests, Artikel 3) und dem Recht auf Beteiligung (Artikel 12).
Die Ergebnisse des Audits werden offengelegt und in einem gemeinsamen Diskurs konkrete Entwicklungsschritte festgelegt.
Eine partizipative, inklusive und diversitätsbewusste Lernumgebung kann nur mit den Schüler*innen gemeinsam gestaltet werden. Dafür braucht es institutionalisierte Gremien und Formate, die die Partizipation der Zielgruppe inhaltlich wie methodisch sicherstellen.
Lektion 2 von 5
Ein rechtebasiertes Verständnis von Partizipation reicht über formale Beteiligungsformate hinaus, da es die strukturelle Ebene adressiert. Wann immer Entscheidungen zu treffen sind, die die Belange der Schüler*innen betreffen, sind diese in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Deshalb können für Sie folgende Fragen für eine Entwicklung zur Kinderrechtsschule hilfreich
Welche Barrieren müssen abgebaut werden, damit alle Schüler*innen diskriminierungsfrei ihr Recht auf Partizipation in Anspruch nehmen können?
Welche Schüler*innen beteiligen sich nie? Was könnte der Grund sein?