Immer mehr Kinderrechteschulen ersetzen ihr herkömmliche Regelwerk (Klassenregeln, Pausenhofregeln etc) durch „rechtebasierte Vereinbarungen“. Was als klassische Verhaltensregel bislang moralisch appellativ formuliert wurde, nimmt jetzt explizit Bezug auf ein Kinderrechte. Kinder (als Rechteinhaber) und Erwachsene (als Pflichtenträger) sind dann aufgefordert, ihr Verhalten so auszurichten, dass das in Frage stehende Recht nicht beschädigt wird. Damit werden die Rechte der Kinder zum normativen Bezugspunkt individuellen und schulischen Handelns.