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KICKOFF

Kin­der­rech­te kon­kret

Klas­sen­char­ter

Immer mehr Kin­der­rech­te­schu­len erset­zen ihr her­kömm­li­che Regel­werk (Klas­sen­re­geln, Pau­sen­hof­re­geln etc) durch „rech­te­ba­sier­te Ver­ein­ba­run­gen“. Was als klas­si­sche Ver­hal­tens­re­gel bis­lang mora­lisch appel­la­tiv for­mu­liert wur­de, nimmt jetzt expli­zit Bezug auf ein Kin­der­rech­te. Kin­der (als Rech­te­inha­ber) und Erwach­se­ne (als Pflich­ten­trä­ger) sind dann auf­ge­for­dert, ihr Ver­hal­ten so aus­zu­rich­ten, dass das in Fra­ge ste­hen­de Recht nicht beschä­digt wird. Damit wer­den die Rech­te der Kin­der zum nor­ma­ti­ven Bezugs­punkt indi­vi­du­el­len und schu­li­schen Han­delns.

Die Char­ta hilft Kin­dern und Erwach­se­nen zu ver­ste­hen, was jeder/jede dazu bei­tra­gen kann, das Kin­der ihre Rech­te in Anspruch neh­men kön­nen. Im schu­li­schen Mit­ein­an­der stellt sich dann die Fra­ge: ver­wei­ge­re ich mit mei­nem Han­deln ande­ren Kin­dern die Inan­spruch­nah­me ihrer Rech­te oder unter­stüt­ze ich sie in der Inan­spruch­nah­me ihrer Rech­te. Kei­nes­falls aber geht es dar­um, bezug­neh­mend auf die Kin­der­rech­te, das Beneh­men der Schüler*innen zu regu­lie­ren.

Lek­ti­on 3 von 5

Kin­der­rech­te sind nicht ver­han­del­bar. Sie gel­ten für jedes Kind. Das Wis­sen um die eige­nen Rech­te ermu­tigt zu deren Inan­spruch­nah­me und schützt vor Rechts­ver­let­zun­gen.

Des­halb kön­nen für Sie fol­gen­de Fra­gen für eine Ent­wick­lung zur Kin­der­rechts­schu­le hilf­reich sein:

Wie kann das Recht auf Bil­dung (Art.28) in Ihrem Unter­richt sicher­ge­stellt wer­den? Was kön­nen Sie – als Pflich­ten­trä­ger – was die Schüler*innen — als Rech­te­inha­ber- dazu bei­tra­gen?