Kinderrechte und
Professionsbewusstsein
Kinderrechtsbildung/Menschenrechtsbildung ist weder im Lehramtsstudium noch in den Lehrplänen vorgesehen. Um diesen Umstand ein wenig abzumildern, haben wir dieses Selbstlernmodul entwickelt. Sie erhielten Gelegenheit, sich mit der UN-Kinderrechtskonvention zu beschäftigen und deren Grundannahmen kennenzulernen. Darüber hinaus haben wir Ihnen den Kinderrechtsansatz vorgestellt und Sie wissen jetzt, wie sich „Kinderrechtsbildung“ im schulischen Kontext entfaltet.
Zum Abschluss des Moduls möchten wir Sie einladen, ihr ganz persönliches Professionsverständnis als Lehrkraft vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention zu reflektieren.
Die Lehrer*innen-Schüler*innenbeziehung gehört nach John Hattie zu den vier wirkungsmächtigsten Einflüssen auf die Lernleistung von Schüler*Innen. Prof. Prengel hat nachgewiesen, dass ein Viertel der pädagogischen Interaktion mit verletzender Adressierung einhergeht.
Gegenstrategien
- Enthierarchisierte, institutionell geregelte Kommunikationspraxis
- Institutionelle Regeln und Codes, die gutes und richtiges pädagogisches Handeln beschreiben
- Sensibilisierung für soziale Ungleichheit, eigene Vorurteile und Vorannahmen, wissen um deren Gestaltungskraft und Strategien um diese zu „entmachten“.
Lektion 1 von 5
Kategorien pädagogisch unzulässigen Verhaltens
Hohe Anmeldezahlen an einer Schule treffen noch keine valide Aussage über die Qualität der pädagogischen Beziehung hinter geschlossenen Klassenzimmertüren. Lehrkräfte, die Kinder verletzen und beschämen arbeiten mit anerkennenden Lehrkräften Tür an Tür.
Deshalb können für Sie folgende Fragen für eine Entwicklung zur Kinderrechtsschule hilfreich sein:
Wie können Sie als Lehrkraft dazu beitragen, rechteverletzendes Lehrer*innenverhalten im Kollegium zu enttabuisieren?
Gibt es an Ihrer Schule einen Verhaltenscode für Lehrkräfte?
Könnte es sein, dass in den gesellschaftlichen Normalitätsvorstellungen des „Lehrberufes“ übergriffiges und verletzendes Verhalten eingewoben ist?