Die Rechte der Kinder sind als „work in progress“ zu verstehen. Die Konvention ist in einer historischen Situation entstanden. Herausforderungen und neue Gefährdungslagen für Kinder – die sich aus gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen ergeben haben und erst heute Bewusstsein rücken, konnten natürlich nicht vorausgesehen werden. Deshalb ist der UN-Kinderrechtsausschuss jetzt aufgefordert, sich in einem „generel comment“ mit ökologischen Kinderrechten, sowie den Rechten zukünftiger Generationen zu beschäftigen. Hier gibt es Nachholbedarf!
Die Weiterentwicklung der Konvention aber sollte unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgen!