Die KRK — Menschenrechte für Kinder und Jugendliche D.h., sie definiert alle Menschen bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres als Kinder und auf alle Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen sich ihre Regelungen. Die KRK stellt auch fest, dass selbstverständlich auch alle Menschenrechte für Kinder gelten. Die UN-Kinderrechtskonvention ist somit das erste internationale, verbindliche Übereinkommen, das die Rechte von Kindern und Jugendlichen einfordert und diese erstmals ausdrücklich als Träger von Menschenrechten festschreibt. Als das bisher weitgehendste Menschenrechtsdokument umfasst sie bürgerliche, politische und soziale Rechte für alle Kinder, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.