Deutschland hat die Kinderrechtskonvention und sämtliche Zusatzprotokolle ratifiziert, sie sind hierzulande geltendes Völkerrecht – genauso wie in insgesamt 196 Ländern weltweit. Von den Mitgliedsstaaten der UN haben lediglich die USA die Konvention zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die innerstaatliche Geltung völkerrechtlicher Vereinbarungen allerdings ist in jedem Land individuell geregelt. In Deutschland besitzt die Kinderrechtskonvention den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht somit über Landesgesetzen. Ihre zentralen Regelungen gelten nach Auffassung von Rechtsexperten als unmittelbar anwendbar, andere Regelungen sollten für ihre vollständige Gültigkeit in nationales Recht überführt werden.