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KICKOFF

UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on

Kin­der­rech­te ken­nen,
ver­ste­hen und erle­ben

Im Rah­men des Lan­des­pro­gramms „Kin­der­rech­te­schu­len NRW“ haben wir ein digi­ta­les Selbst­lern­tool ent­wi­ckelt, das päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te über die Rech­te der Kin­der und Jugend­li­chen (UN-KRK) infor­miert und einen an den Rech­ten der Kin­der ori­en­tier­ten Arbeits­an­satz (Child Rights based Approach) auf­zeigt. Das tool gibt Ori­en­tie­rung und prak­ti­sche Anlei­tung wie die Rech­te der Kin­der und Jugend­li­chen in Bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen nicht nur „ver­mit­telt“ viel­mehr „mit erfahr­ba­ren Kon­se­quen­zen“ in der All­tags­pra­xis erlebt und gelebt wer­den kön­nen.

Dafür haben wir Übun­gen und Fra­ge­stel­lun­gen aus­ge­wählt, die geeig­net sind, schu­li­sche All­tags­pra­xis aus kin­der­recht­li­cher Per­spek­ti­ve neu zu beleuch­ten.

Die Auf­ein­an­der­fol­ge der 6 Modu­le ori­en­tiert sich in Auf­bau und Ablauf an den The­men im Lan­des­pro­gramm KINDERRECHTESCHULEN. Sie erhal­ten damit Gele­gen­heit, alle The­men nach­zu­be­rei­ten und zu ver­tie­fen. Die Modu­le sind dar­über hin­aus auch geeig­net, sich die Inhal­te des Päd­ago­gi­schen Tages im Selbst­stu­di­um anzu­eig­nen.

Die Modu­le unter­schei­den zwi­schen Kin­der­rech­te­wis­sen und Kin­der­rech­te­pra­xis. Die­se Unter­schei­dung ist bedeut­sam für unser päd­ago­gi­sches Han­deln. Wäh­rend es sich beim „Kin­der­rech­te­wis­sen“ um die Aneig­nung aka­de­mi­schen Wis­sens han­delt, zielt „Kin­der­rech­te­pra­xis“ auch auf eine Refle­xi­on des eige­nen päd­ago­gi­schen Habi­tus. Es sind die­se sich an jede Lek­ti­on anschlie­ßen­den Refle­xi­ons­fra­gen, die Sie auch berufs­be­glei­tend über einen län­ge­ren Zeit­raum zu beschäf­ti­gen ver­mö­gen.

Wir möch­ten Sie sehr bit­ten, sich ins­be­son­de­re für die Beschäf­ti­gung mit die­sen Refle­xi­ons­fra­gen Zeit zu neh­men. 

Wir freu­en uns dar­auf – mit Ihnen gemein­sam – Schritt für Schritt Ihre Schu­le zu einer Kin­der­rech­te­schu­le zu ent­wi­ckeln.

Eli­sa­beth Stroet­mann, Lan­des­ko­or­di­na­to­rin Kin­der­rech­te­schu­len NRW

Ute Faber, Trai­ne­rin Kin­der­rech­te und Gewalt­freie Kom­mu­ni­ka­ti­on

Lek­ti­on 1 von 7

UN-KRK Arti­kel 42
Ver­pflich­tung zur
Bekannt­ma­chung

Die Ver­trags­staa­ten ver­pflich­ten sich, die Grund­sät­ze und Bestim­mun­gen die­ses Über­ein­kom­mens durch geeig­ne­te und wirk­sa­me Maß­nah­men bei Erwach­se­nen und auch bei Kin­dern all­ge­mein bekannt zu machen.

UNICEF initi­iert und unter­stützt welt­weit KINDERRECHTESCHULEN (rights respec­ting schools). In Schott­land und Däne­mark haben wir Kin­der­rech­te­schu­len besucht, mit Schüler*innen, Schul­lei­tun­gen und Päd­ago­gi­schen Fach­kräf­ten gespro­chen und einen pro­fun­den  Ein­druck davon erhal­ten, wie sich eine Schu­le ent­wi­ckelt, die die „Rech­te der Kin­der und Jugend­li­chen“ in Schul­pro­fil und Leit­bild ein­ge­schrie­ben hat und wel­che kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen das auf  Unterrichts‑, Orga­ni­sa­ti­ons- und Per­so­nal­ebe­ne hat.