- Artikel 4 UN-KRK spricht von der Pflicht zur effektiven Umsetzung der UN-KRK
- Durch Ratifikation erlangt die UN-KRK den Rang eines einfachen Bundesgesetzes Art.59 Abs.2 GG
- Aber: normenhierarchisch steht die UN-KRK unter dem GG
Deshalb: Kinderrechte ins Grundgesetz
- Denn: Kinder kommen im GG als Objekt (Artikel 6 GG) vor
- Eine klare Formulierung im GG gäbe Rechtssicherheit und hätte Strahlwirkung auf einfaches Recht
und nicht vergessen: Koalitionsvertrag (2018):
„Wir werden die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern…“