Struktur und Aufbau der
UN-KInderrechtskonvention
Die Grafik ist geeignet, die 54 Artikel der Konvention in Struktur und Aufbau zu veranschaulichen. So können im „Gebäude der Kinderrechte“ Versorgungs‑, Förder- und Beteiligungsrechte unterschieden werden.
Zu den Schutzrechten zählen z.B. das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, vor Misshandlung, vor sexuellem Missbrauch oder wirtschaftlicher Ausbeutung.
Die Förderrechte schließen das Recht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen ebenso ein wie das Recht auf Spiel und Freizeit.
Die Beteiligungsrechte wiederum garantieren den freien Zugang zu Informationen und Medien sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Überspannt werden diese Säulen von Artikel 3 Abs.1 dem „Vorrang des Kindeswohls“, das als Querschnittsrecht Kinderrechte als Menschenrechte markiert.
Das Fundament bilden die vier Grundprinzipien der UN-KRK sowie Regelungen zur Umsetzung der Konvention.
Lektion 4 von 7
“Kinderrechte müssen nicht erworben oder verdient werden, sondern sind unmittelbarer Ausdruck der jedem Kind innewohnenden Würde.”
(Jörg Maywald)
Deshalb können für Sie folgende Fragen für eine Entwicklung zur Kinderrechtsschule hilfreich sein:
Welche Maßnahme ergreift Ihre Schule, um das Recht auf Nicht-Diskriminierung sicher zu stellen?
Was heißt das eigentlich?
UN-KRK?