
Grundannahmen
Bis 1989 galten Kinder als Schutzobjekte von Erwachsenen. Das hat sich erst mit der UN-Kinderrechtskonvention geändert. Die Konvention anerkennt Kinder als Träger von eigenen Rechten. Damit erfolgt ein Paradigmenwechsel: vom Objekt zum Subjekt. Das Kind gilt nicht länger als Objekt von Erziehung und Bildung, die UN-KRK rückt es als Subjekt und Träger eigener Rechte in den Focus.
- Alle Kinder und Jugendlichen haben individuelle Rechte – so wie jeder Erwachsene.
- Erziehungsberechtigte und staatliche Stellen haben ihre Interessen stellvertretend zu wahren und zu schützen.
- Junge Menschen sind Subjekte, autonome Persönlichkeiten, die entsprechend ihrer Reife ein eigenes Recht auf Wahrnehmung ihrer Interessen haben.
- Bei der Abwägung, was dem Wohl des Kindes dient, soll ihre eigene Einschätzung zählen.
Lektion 6 von 7
Junge Menschen sind Subjekte, autonome Persönlichkeiten, die entsprechend ihrer Reife ein eigenes Recht auf Wahrnehmung ihrer Interessen haben.
Deshalb können für Sie folgende Fragen für eine Entwicklung zur Kinderrechteschule hilfreich sein:
Welche Hindernisse im schulischen Kontext können Sie identifizieren, die dem „Recht auf Wahrnehmung eigener Interessen“ entgegenstehen?
Welche Formate (formale und non-formale) hält die Schule vor, um die Wahrnehmung dieses Rechts zu unterstützen?